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Beitragsordnung

§ 1 Grundlage

  1. Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung sind § 5 Absatz 5 und § 10 Absatz 2 der Satzung.
§ 2 Solidaritätsprinzip
  1. Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder.
  2. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen.
§ 3 Regelungen
  1. Die Höhe der einzelnen Beiträge, Umlagen und Gebühren wird durch den Ausschuss beschlossen.
  2. Die Höhe der einzelnen Beiträge, Umlagen und Gebühren ergibt sich aus der Anlage zu dieser Beitragsordnung.
  3. In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Beitragshöhe und der Zahlungsmodalitäten gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der Vorstand nach Anhörung und Prüfung der vorgelegten Nachweise.
  4. Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich dem Vorstand mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen.
  5. Alle Beiträge des Vereins sind auf das Beitragskonto des Vereins zu zahlen. Die Bankverbindung lautet:
    IBAN DE 72 6009 0100 0045 1420 09
    bei der Volksbank Stuttgart eG, BIC VOBADESS
  6. Die Beiträge des Vereins sollen durch ein SEPA-Lastschriftmandat im Lastschriftverfahren erhoben werden. Das Mandat kann vom Mitglied jederzeit widerrufen werden. Es gelten die banküblichen Verfahrensregeln. Die Gläubigeridentifikationsnummer des Vereins lautet: DE88ZZZ00000349331.
  7. Zahlungsziele für Beiträge, Mieten und Gebühren:
    Art der Forderung Zahlungsweise Fälligkeit
    Beiträge aktive und fördernde Mitglieder ohne Unterricht jährlich jährlich im Januar
    Ausbildungs-Beiträge und Instrumenten-Miete monatlich 15. des Monats
    Beitrag für Musikgarten und musikalische Früherziehung je Kurs Innerhalb von 30 Tagen nach Kursbeginn, bei späterem Beitritt innerhalb von 30 Tagen nach Beitritt
  8. Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personenbezogenen Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.